Fragen, die Eltern häufig an uns richten

Bedeutet die Einschulung an der Schule in der Widum (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung), dass unser Kind immer an dieser Schulform bleibt?

Wir sind laut § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) als Schule verpflichtet, bei Bedarf, mindestens jährlich, zu überprüfen, ob die Förderung des Kindes an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin sinnvoll und notwendig ist.

Ein Wechsel ist also theoretisch immer denkbar und möglich.

Wenn die Leistungen, aber auch das Arbeits- und Sozialverhalten die Förderung in einer anderen Schulform möglich erscheinen lassen, wird gemeinsam mit den Eltern über einen Schulwechsel nachgedacht. Es ist gut, wenn die Eltern sich vorher eingehend informieren, wie an unserer Schule und wie an der neuen Schule gearbeitet wird. Dann ist es häufig  günstig, für den Schüler mit  der neuen Schule einen Probebesuch über mehrere Wochen zu vereinbaren. Sind Lehrer, Schüler und Eltern davon überzeugt, dass der Schüler den Anforderungen gewachsen ist, kann ein Schulwechsel eingeleitet werden. Das Schulamt wünscht, dass der Antrag  dazu bis zum 15. Dezember im Schulamt vorliegt.

Meist stellt es sich in den ersten ein bis zwei Jahren heraus, ob ein Wechsel  möglich ist.


Lernt unser Kind an dieser Schule auch Lesen, Schreiben und Rechnen?

Ja, wenn Ihr Kind die notwendigen Voraussetzungen hat, ist es auch uns ein Anliegen, es so weit wie möglich im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Dabei sind die Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Schüler sehr unterschiedlich. Im Bereich Lesen z.B. können einige Schüler Bücher lesen, andere lesen die Fernsehzeitschrift oder auch nur einzelne Wörter, z.B. auf einem Einkaufszettel oder Bilder auf dem Stundenplan. Auch im Bereich Schreiben ist die Bandbreite sehr groß. Einige Schüler können ihr eigenes Tagebuch schreiben, für andere ist es eine große Herausforderung, ihren Namen schreiben zu lernen. Im Bereich Rechnen entlassen wir Schüler, die ihre Finanzen einmal selbständig regeln können, andere haben es gelernt, einen Tisch so zu decken, dass für alle Gäste passend Teller, Tassen und Besteck dort liegt. (siehe Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchulprogramm 4.2)

Manchmal ist es aber auch eine Gefahr, die Aufmerksamkeit zu sehr auf diesen Bereich zu richten. Wir haben keine guten Erfahrungen damit gemacht, Buchstaben oder Zahlen zu früh einzuführen. Es ist wichtig, dass das Kind bestimmte Voraussetzungen mitbringt. Denn für jedes Kind ist es frustrierend, wenn es zu schwierige Dinge lernen muss und dann jahrelang keine Fortschritte macht. Da ist es für alle Beteiligten besser, den Blick auf das zu lenken, was für den Schüler gerade wichtig ist und  z.B. gemeinsam daran zu arbeiten, dass mehr Selbständigkeit möglich wird. Die vielen anderen Inhalte, die an unserer Schule wichtig sind, sind in unserem Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchulprogramm ausführlich beschrieben (4.2).


Was kann mein Kind in der Freizeit machen?

Wir sind eine Ganztagsschule, das heißt, dass viele Schüler erst nach 16.00 Uhr zu Hause sind. Sie haben viel erlebt und die jüngeren Schüler wollen und können dann keine zusätzlichen Termine haben. Bei den älteren Schülern ist das zum Teil schon anders. Inwieweit Ihr Kind an allgemeinen Freizeitangeboten z.B. in Vereinen teilnehmen kann hängt,  von den Möglichkeiten ihres Kindes und der Offenheit der jeweiligen Organisation ab. Schüler unserer Schule waren oder sind z.B. im Taubenzüchterverein, spielen im Verein Tischtennis oder Handball oder reiten in ihrer Freizeit.

Für alle Schüler und Schülerinnen ist aber auch die Öffnet externen Link in neuem FensterLebenshilfe im Kreis Steinfurt eine gute Adresse. Hier werden regelmäßige Kurse, Ferienaktionen und Freizeiten angeboten.

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Welche Zukunftsperspektiven hat unser Kind, wenn es die Förderschule Geistige Entwicklung besucht?

In unserer Schulform endet die Schulpflicht mit dem 18. Lebensjahr. In der Regel endet sie mit dem zweijährigen Besuch der Berufspraxisstufe. Damit ist auch die Berufsschulpflicht erfüllt. In Einzelfällen kann ein Schüler bis zum 25 Lebensjahr in unserer Schule beschult werden.

Im Normalfall haben alle Schüler die Möglichkeit in einer Werkstatt für  Menschen mit Behinderung zu arbeiten. Für unsere Schule ist das die Öffnet externen Link in neuem FensterWerkstatt in Ledde. Alle Schüler und Schülerinnen machen bereits in der Schulzeit Berufspraktika, meistens in der Werkstatt. Die Arbeitsanforderungen sind, je nach Vermögen der Arbeitnehmer sehr unterschiedlich. Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche wie: Holzverarbeitung, Elektro, Metall, Textil, Verpackung, Garten-und Landschaftspflege, Landwirtschaft und Herstellung von Biolandprodukten, Café und Druckerei.

Für Arbeitnehmer, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz finden, ist die gesamte soziale Absicherung geregelt.

Für einzelne Schüler besteht- je nach Fähigkeiten -  auch die Möglichkeit, im Anschluss an die Schule an einer Maßnahme der Arbeitsagentur teilzunehmen, mit dem Ziel, auf dem freien Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden.

Ein weiterer Ansprechpartner zu Fragen des Übergangs Schule-Beruf, speziell in den allgemeinen Arbeitsmarkt, ist der Öffnet externen Link in neuem FensterIntegrationsfachdienst in Westfalen-Lippe, unter anderem ist Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailFrau Rodrigo für unsere Schule in Lengerich zuständig. 


Wo kann mein Kind später wohnen?

Es ist für jeden erwachsenen Menschen hilfreich und wünschenswert, wenn er eine Eltern unabhängige Form des Wohnens findet. Das gilt auch für Menschen, die nicht ohne fremde Hilfe auskommen. Denn auch für sie sind nur so wichtige Entwicklungsschritte möglich. Als erste Schritte zu mehr Unabhängigkeit sind die vielen Freizeiten unserer Schule gedacht (siehe Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchulprogramm 4.2 Schulfahrten). Nach der Schulzeit kann es verschiedene Formen des Wohnens, mit unterschiedlichem Grad an Unterstützung geben. Diese Unterstützung wird sowohl von den Werkstätten, als auch von der Lebenshilfe angeboten.